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3.2 Weiterentwicklung des Konzepts
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Im Moment arbeitet factline daran, dieses Konzept über den FCS hinaus nutzbar zu machen: User sollen für ein beliebiges Dokument, auf das verwiesen werden soll, eine factID beantragen können, das Dokument wird in einer Datenbank abgelegt, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Zu diskutierende Eckpunkte:
  • Archivierung:
    Für die Langzeitarchivierung von mehr als 500 Jahre alten Printdokumenten verfügen Bibliotheken seit langem über taugliche Methoden, wesentlich schwieriger ist es, digitale Daten zugänglich zu halten. Voraussetzungen:

    • genügend Speicherplatz (nicht kostenkritisch, solange es um reine Texte geht)
    • Konvertierbarkeit von Dateiformaten (wichtig: offener Standard)
    • Kompatibilität von Speichermedien


  • Retrieval:
    Drei Möglichkeiten, auf "TOP-publizierte" Informationen zuzugreifen:

    • Benutzer folgt einem Link oder stößt beim Browsen auf die Information
    • Aufruf mittels der bekannten factID über ein Trustcenter (der Benutzer weiß bereits, was er eigentlich sucht)
    • Aufruf über eine Suchabfrage (Benutzer sucht nach hilfreicher Information)


    Der dritte Fall stellt an TOP die größte Herausforderung: Sinnvolle Suchabfragen erfordern den Einsatz von Ontologien, "intelligent indexing", Rating (Grad der Vernetzung) etc. Außerdem sollen Bewertungssysteme (wie hilfreich war die Information, wie hilfreich war die Bewertung) integriert werden.


  • Einspeisen von Information:
    Um die unter "Retrieval" geschilderten Suchanforderungen umsetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen beim Einspeisen erfüllt werden:

    • Information und Autor müssen authentifiziert werden (digitale Signatur)
    • sinnvolle Beschlagwortung (Metadaten (Standard: Dublin Core))


    Falls zudem die Nutzergruppe der Zitierenden Zielgruppe sein soll, muß es ein umsetzbares Modell geben, das die Urheberrechte der Information wahrt.


  • Berechtigungen:
    Für online publizierte Information soll die Möglichkeit bestehen, zu definieren, welche Benutzergruppen leseberechtigt sind. Dies wird für jede Informationseinheit in den Metadaten festgehalten. Nach der Publikation kann der Benutzerkreis zwar noch erweitert, aber nicht weiter eingeschränkt werden: Dahinter steht die Überlegung, daß jede Information nach ihrer Publikation Teil des persönlichen Wissensnetzwerkes der Zitierenden ist.


  • Urheberrecht:
    Will der Autor Information selbst verfügbar machen, können urheberrechtliche Fragen direkt geklärt werden. Weit schwieriger ist die Abspeicherung von Informationen auf Anfrage des Zitierenden, da in diesem Fall Urheber und/oder Rechteinhaber nicht in den Prozess involviert ist. Die Rechtslage ist international noch weitgehend ungeklärt, zahlreiche Anwendungsbeipiele zeigen jedoch, daß die Archivierung fremder Information bereits praktiziert wird und urheberrechtliche Fragen den Betrieb offensichtlich nur wenig stören. Beispiele:

    • Google (öffnet ein neues Fenster www.google.com) erstellt und speichert "Schnappschüsse" von jeder untersuchten Seite. Der User kann direkt auf den "Cached"-Link zugreifen, wenn der Originallink nicht (mehr) verfügbar ist. Anfang Anfang 2001 macht Google zudem das von Deja.com übernommene Usenet-Archiv mit mehr als 500 Mio. Newsgroup-Postings seit 1995 zugänglich.
    • Das Non-Profit-Projekt "The Internet Archive" (öffnet ein neues Fenster www.archive.org) speichert seit 1996 in regelmässigen Abständen Schnappschüsse aller öffentlich zugänglichen Websites ab (seit Ende Oktober öffentlich zugänglich).


    Zu diesen Punkten möchte ich unsere Überlegungen zur Diskussion stellen.

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